Das gerichtliche Mahnverfahren

Zahlt der Schuldner auf unsere Mahnungen hin nicht, leiten wir nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen das gerichtliche Mahnverfahren ein.

 

Ziel des gerichtlichen Mahnverfahrens ist es, gegen den Schuldner einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken. Dieser ermöglicht nicht nur die Vollstreckung, sondern sichert Ihre Forderung nebenbei auch vor der Verjährung. Ohne Absicherung verjährt eine Forderung regelmäßig bereits nach 3 Jahren!

 

Für den Fall, dass der Schuldner Ihre Forderung abstreitet, arbeitet mw-collect eng mit Rechtsanwaltskanzleien zusammen, damit Ihre Ansprüche notfalls auch auf dem Prozeßweg durchgesetzt werden können.

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